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Wenn zwei Partner z.B. beschließen gemeinsam eine neue Wohnung zu beziehen, so kann es passieren, dass beide bereits DSL haben. Hier ist abzuwägen, wessen Rest-Vertragslaufzeit kürzer ist. Dieser Vertrag sollte dann gekündigt und der andere in die neue Wohnung umgezogen werden.
Wenn keine neue Wohnung bezogen wird, sondern der eine nur beim anderen einzieht, kann man Glück haben, wenn beide beim selben Provider sind. Wenn der eine seinen Vertrag verlängert, kann es auf Kulanzbasis sein, dass der andere Vertrag nicht erfüllt werden muss. Handelt es sich jedoch um unterschiedliche Provider, so muss man wohl in den sauren Apfel beißen und beide Verträge erfüllen.
Etwas anders ist es, wenn man ins Ausland zieht. Hier hat man in einigen Fällen ein Sonderkündigungsrecht, z.B. wenn ein Soldat in ein Krisengebiet versetzt wird. Zieht man nur so ins Ausland wird zumindest bei der Telekom eine Meldebestätigung der neuen Wohnadresse verlangt. Normalerweise wird man dann kulanterweise aus dem Vertrag entlassen. Es kann sein, dass in diesem Falle die überlassene Hardware, also in der Regel der DSL-Router oder ein Media-Receiver zurückgegeben werden muss. Sicherheitshalber sollte man das Gerät so versenden, dass man einen Einlieferungsbeleg hat, also z.B. als DHL-Paket oder Hermes-Sendung.
Alle bisher skizzierten Szenarien bezogen sich auf einen Umzug innerhalb ein und desselben Providers. Schwieriger wird es, wenn man den Anbieter wechseln möchte. Zunächst ist es wichtig zu wissen, welche Anschlussart man eigentlich hat, also einen Resale- oder einen Vollanschluss (siehe www.dsl-dachs.de/resale-dsl.html). Ein Resale Anschluss ist eigentlich ein Telekom-Anschluss, der aber von einem Wettbewerber vermarktet wird. Wenn man nun von einem Resale Anbieter zu einem anderen Resale Anbieter wechseln möchte, bzw. auf einen entbündelten Bitstrom Anschluss, dann wird es kompliziert.
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